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Conférence des Officiers fédéraux de tir à Aarau

Des nouveautés lors de la Conférence des OFT

Schiesskonferenz Aarau
Schiesskonferenz Aarau

19.01.2012 - La Conférence des OFT s'est dérouléeà Aarau pendant trois jours. TirSuisse présentera un compte-rendu de cette conférence dans l'édition qui vous parviendra à fin février.

Die wichtigsten Änderungen sind hier kurz zusammengefasst.

Das Stgw 57 wird per 31.12.2013 totalliquidiert und der Nachweis des 6-jährigen Leihwaffenbesitzes als Minimalbedingung fällt weg. Das Sturmgewehr 90 hingegen wird noch gut 20 Jahre im Dienste der Armee stehen.

Die geänderte Schiessverordnung hält fest, dass sämtliche AdA’s kostenlos an den Bundesübungen teilnehmen können.

Betreffend des Preises der Ordonanzmunition kann nun neu alle 2 Jahre, statt 3 Jahre, die Höhe vom VBS angepasst werden. Dies wird neu in einem Anhang der Schiessverordnung geregelt sein.

Beim Verantwortungsbereich der Schützenmeister ist neu geregelt, dass diese ausschliesslich für Bundesübungen und freiwillige Schiessübungen mit der Ordonanzwaffe und Waffen gemäss Hilfsmittelverzeichnis verantwortlich sind, nicht mehr für das Sportschiessen ausserhalb der Interessen der Landesverteidigung.

Was die Veröffentlichung von Ranglisten betrifft, sind diese im Grunde erlaubt und gewünscht. Aunahme ist das OP, da hier Schützen eine Pflicht haben und nicht freiwillig daran teilnehmen. Im Ablauf eines OP’s muss die Eingangskontrolle durch einen Schützenmeister sichergestellt werden. Ausserdem besteht die Pflicht, die Identität sowie die persönliche Waffe zu kontrollieren (Dienstbüchlein und ID oder Pass).

Der Kaufpreis von nicht benutzten Patronen muss dem Schützen zurückerstattet werden. Die Anzahl bezogener, verschossener und zurückgegebener Patronen ist zwingend auf dem Standblatt einzutragen.

Bedingung zur Belassung aller Leihwaffen ist der Schiessnachweis. Es gibt keine Ausnahme für Schützenmeister, JungschützenleiterInnen oder Subalternoffiziere mehr.

Die eidgenössische Schiesskommission wurde aufgehoben und hat keine ausserparlamentarische Funktion mehr. Die Rede wird in Zukunft nur noch von eidg. Schiessoffizieren (ESO) sein.

Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung der Schiessanlagen wurden alle Schiessoffiziere angehalten, sämtliche Schiessanlagen zu inspizieren. Mit einem besonderen Augenmerk auf die Kugelfänge. Die Ergebnisse dieser Kontrollen sollen bis Ende Jahr in einem ausführlichen Bericht gesammelt und ausgewertet werden.

Weitere Regeländerungen wurden an die Schiessoffiziere weitergeleitet und auch von Seite der USS und des SVV sind die personellen und strukturellen Veränderungen bekannt gegeben worden.

Nach einem kulturellen Programm und intensiven bilateralen Gesprächen schloss die Schiesskonferenz in Aarau. Die nächste wird in Bern stattfinden.

Weitere Informationen und Bilder folgen in SchiessenSchweiz in der Ausgabe Nummer 3, welche Ende Februar im Briefkasten der Abonnenten ist. (hul)

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