Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) besteht aus fünf Personen. Wahlvoraussetzung ist die zur Erfüllung der Aufgabe nötige Qualifikation.
Die GPK-Mitglieder sollen in der Regel keinen Mitgliedern (KSV/UV) angehören, die im Zeitpunkt der Wahl im Vorstand vertreten sind.
Die GPK-Mitglieder werden von der Delegiertenversammlung auf eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Es scheidet jährlich das amtsälteste Mitglied aus. Eine Wiederwahl für die unmittelbar anschliessende fünfjährige Wahlperiode ist möglich.
Die GPK prüft die Geschäftsführung und das Rechnungswesen des SSV und seiner Organe und Betriebe auf formelle und materielle Richtigkeit. Sie erhält dafür Einblick in alle Unterlagen.