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Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des SSV. Sie bestimmt die Grundlagen der Verbandspolitik.

Sie setzt sich zusammen aus:

  • den Vertretungen der Mitglieder (Statuten SSV Art. 6 Abs. 2)
  • den Vorstandsmitgliedern
  • den Ehrenmitgliedern
  • den Vertretungen der Mitglied- und der angeschlossenen Verbände.

Vertretungsrechte

Das Vertretungsrecht wird, gestützt auf die Zahl der erfassten lizenzierten Vereinsmitglieder, auf jedes Jahresende für das nächste Jahr durch den Vorstand festgelegt. Die KSV und die UV haben für die ersten 500 lizenzierten Vereinsmitglieder einen Grundvertretungsanspruch von vier stimmberechtigten Delegierten. Zusätzlich steht ihnen ein weiterer stimmberechtigter Delegierter pro je weitere 500 lizenzierte Vereinsmitglieder zu; Bruchteile werden aufgerundet. Jeder Schweizerische Schützenverein im Ausland hat Anrecht auf einen stimmberechtigten Delegierten.

Einberufung

Die ordentliche Delegiertenversammlung findet jährlich, in der Regel im April, statt.
Der Vorstand kann bei Bedarf eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen.

Delegiertenversammlungen

Einladung DV SSV 19. April 201313.03.2013
Übersicht über die Delegiertenversammlungen 2013 der KSV, UV und MV14.01.2013

Downloads

Protokoll DV 2012
Statuten SSV 2012 (Format A4)
Organigramm SSV

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