Vereins- und Matchwettkämpfe Gewehr 10/50m
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| Max Müller |
Der Wettkampf-Chef hat das Wort
Jedes Jahr finden ungefähr 5 bis 10 Anlässe Gewehr 10 m (Druckluftsportgeräte) und deren 65 bis 75 in der Disziplin Gewehr 50m (Kleinkaliber-Sportgeräte) statt. Diese Anlässe werden pro Jahr jeweils von über 20'000 Schützen besucht. Dabei generiert sich eine Gesamtplansumme von über einer Million Franken.
Teilnahmeberechtigt an diesen Schiessanlässen sind alle lizenzierten Schützen der entsprechenden Disziplin. Die Lizenz wird durch den jeweiligen Verein gelöst.
Laut den Regeln für das Sportliche Schiessen (RSpS) kann grundsätzlich jeder Verein, eine Trägergruppe oder eine Vereinigung ein Schützenfest, einen Vereins- oder Matchwettkampf organisieren. Dabei sind in erster Linie die Bestimmungen des jeweiligen Kantonalschützen- (KSV) oder Unterverbandes (UV) zu beachten.
Anmeldung (Artikel 18)
Die Organisatoren von Vereins- (Artikel 10), Matchwettkämpfen (Artikel 13) und Schützenfesten (Artikel 12) müssen diese bis zu den von den KSV/UV angesetzten Daten, spätestens aber bis
- 1. Mai des laufenden Jahres für Vereins- und Matchwettkämpfe mit Druckluftsportgeräten 10m
- 1. Mai des Vorjahres für Schützenfeste mit Druckluftsport geräten 10m, die im vierten Quartal des darauf folgenden Jahres stattfinden
- 1. Oktober des Vorjahres für die übrigen Vereins- und Matchwettkämpfe
- 1. Oktober des Vorjahres für Schützenfeste (inkl. Schützenfeste mit Druckluftsportgeräten 10m, die im ersten Quartal des übernächsten Jahres stattfinden) dem zuständigen KSV/UV anzumelden.
Die Anmeldung muss enthalten:
- durchführender Verein - Bezeichnung, Ort und Datum des Anlasses - Art des Schiessanlasses (vgl. Artikel 10, 12 und 13).
Zuständigkeiten (Artikel 14)
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Vereinswettkämpfe |
KSV/UV |
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Matchwettkämpfe (Meisterschaften, die von KSV/UV, Landesteil- oder Bezirksverbänden oder Vereinen durchgeführt werden) |
KSV/UV |
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Schützenfeste (Kantonal-, Unterverbands- und Landesteilschiessen und Schützenfeste von Vereinen) |
KSV/UV und SSV |
Musterschiesspläne (MSP)
Für Schützenfeste und die Vereins- und Matchwettkämpfe bestehen MSP. Diese dienen als Vorlagen und können durch die Veranstalter ihren Bedürfnissen und Ideen angepasst werden. Dabei sind aber in jedem Fall die RSpS verbindlich einzuhalten!
Gebühren (TR Teil C G10/50m Artikel 3)
Abgaben an SSV:
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Schützenfeste |
Fr. 2.00 pro Teilnehmer plus ein Prozent der realisierten Plansumme |
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Vereinswettkämpfe |
Fr. 1.00 pro Teilnehmer |
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Matchwettkämpfe |
Fr. 1.00 pro Teilnehmer (gebührenpflichtige gemäss RSpS Artikel 13) |
Sport- und Ausbildungsbeitrag pro Wettkampfschuss (excl. Probeschüsse):
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Gewehr 10m |
Fr. 0.03 |
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Gewehr 50m |
Fr. 0.10 | |